AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR DEN GASTAUFNAHMEVERTRAG

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge seitens Gästehaus Lesch (Willi Lesch, im Nachfolgenden auch Vermieter genannt) über die mietweise Überlassung von Appartements und Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Mieter (im nachfolgenden auch Gast oder Kunde genannt) in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters (Gastaufnahmevertrag). Der Begriff „Gastaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Hotelaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.

1.2. Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt der Vermieter nicht an, es sei denn, dieser hat ausdrücklich in Textform ihrer Geltung zugestimmt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSPARTNER

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Vermieter zustande. Diesem steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu betätigen.

2.2. Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Appartements/Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNG

3.1. Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über den Vermieter beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Vermieter verauslagt werden.

3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4. Der Vermieter kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/ oder für sonstigen Leistungen des Vermieters erhöht.

3.5. Die Rechnungen des Vermieters sind – soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind – mit dem Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen bei Unternehmen in Höhe von 10 % und bei Verbrauchern in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6. Der Vermieter benötigt bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder eine, den gebuchten Leistungen, entsprechende Vorauszahlung. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Vermieter berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8. Der Vermieter ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9. Der Kunde kann nur mit einer unstrittigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES VERMIETERS (NO SHOW)

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem Beherbergungsvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Ohne eine Zustimmung dessen, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Bei einer frühzeitigen Abreise werden 80% Stornierungskosten in Rechnung gestellt. Diese sind bei Check-Out zu begleichen.

4.2. Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Vermieter ausübt.

4.3. Der Vermieter hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4.4. Individuelle Sonderleistungen (z. B. Torten, Blumen etc.), die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind vom Kunden vollständig zu bezahlen.

4.5. Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden (z.B. abweichende Bedingungen bei Buchung über Reiseportale), gelten im Übrigen folgende Rücktrittsregelungen des Kunden. Der Gast hat grundsätzlich kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Bei einem Rücktritt ist dieser verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:

Eine volle Rückerstattung des Zimmerpreises ist nur für Stornierungen möglich, die innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Buchung erfolgen und wenn das Anreise- bzw. Check-in-Datum des Kunden noch mindestens 14 Tage in der Zukunft liegt. 50 % Rückerstattung des Zimmerpreises erfolgen für Stornierungen, die mindestens sieben Tage vor dem jeweiligen Anreise- bzw. Check-in-Datum des Kunden erfolgen. Es erfolgt keine Rückerstattung für Stornierungen, die innerhalb von sieben Tagen vor dem Anreise- bzw. Check-in-Datum des Gastes erfolgen.

Für Langzeitbuchungen (Buchungszeitraum ab 30 Tage) erfolgt bei einem etwaigen Rücktritt durch den Kunden eine vollständige Rückerstattung nur dann, wenn die Stornierung innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung und mindestens 28 Tage vor dem Anreise- bzw. Check-in-Datum des Kunden erfolgt. Danach sind die ersten 30 Tage des Aufenthalts nicht mehr erstattungsfähig und durch den Kunden vollumfänglich zu bezahlen.

Ein Rücktritt hat zudem schriftlich zu erfolgen.

5. RÜCKTRITT DES VERMIETERS

5.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen.

5.2. Wird eine vereinbarte oder auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Darüber hinaus kann dieser Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen.

5.3. Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn beispielsweise:

  • höhere Gewalt und andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer und Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
  • der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen dessen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen II.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt;
  • der Vermieter den Geschäftsbetrieb ganz oder vorrübergehend einstellt;
  • der Kunde die Vermögensauskunft abgegeben hat;
  • ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird.


6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, ZIMMERÜBERGABE UND ZIMMERRÜCKGABE

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Gäste, die vor 15:00 Uhr anreisen, können je nach Verfügbarkeit ihre Zimmer so früh wie möglich beziehen.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Vermieter spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann dieser aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. HAFTUNG

7.1. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück des Vermieters wird dessen keine Haftung übernommen. Ferner sind weitergehende Schadensersatzansprüche soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird dieser bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes. Zudem wird beim Verlust der Schlüssel für die Ferienunterkunft eine Gebühr in Höhe von 200,00 Euro fällig.

7.2. Der Vermieter haftet für eingebrachte Sachen ausschliesslich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Zimmer- oder Zentralsafe aufbewahrt werden. Der Vermieter empfiehlt ausdrücklich, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch weder ein Verwahrungsvertrag noch ein Bewachungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Grundstück des Vermieters abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen und deren Inhalt haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1.

7.4. Nachrichten, Post- oder Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Vermieter übernimmt – auf Wunsch – die Zustellung, Aufbewahrung und Nachsendung derselben gegen Entgelt. Eine etwaige Haftung für Beschädigung, Verlust oder ordnungsgemäße Zustellung wird ausgeschlossen.

7.5. Alle etwaigen Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Absatz 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.

8. DATENSCHUTZ

Der Vermieter, Gästehaus Lesch - Willi Lesch, ist berechtigt, alle Daten, die die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden und/oder im Falle des für ihn buchenden betreffen, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutz- Grundverordnung zu verarbeiten.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beherbergungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters.

9.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 hat, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Diesem bleibt in jedem Falle vorbehalten, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

9.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Kreuth, März 2024

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